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Kampfhunderassen – Welche Hunderassen sind verboten?

Kampfhunderassen – Welche Hunderassen sind verboten?

Kampfhunderassen gelten als gefährlich und heimtückisch. Allerdings muss das nicht bei jedem Hund zutreffen. Die sogenannten Listenhunde können auch als Familienhund fungieren. Doch nicht alle Hunderassen sind in jedem Schweizer Kanton erlaubt. Einige sind komplett verboten, während andere lediglich mit Einschränkungen erworben, gehalten und gezüchtet werden dürfen. An diesen Regeln ist nicht zu rütteln. Welche Listenhunde verboten sind, erfährst du in diesem Artikel.

Welche Hunderassen befinden sich auf der Schweizer Rasseliste?

Eine sogenannte Rasseliste beinhaltet alle Hunde, die als potentiell gefährlich gelten. Dabei umfasst die Liste vor allem Hunderassen, die durch Aggressivität und Gefährlichkeit aufgefallen sind. Die Verordnung gilt seit 2013, nachdem mehrere Vorfälle mit Hunden registriert wurden. Auf der Rasseliste stehen zum Beispiel folgende Kampfhunderassen:

  • American Pitbull Terrier
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Mastiff
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier

Als Listenhunde gelten auch Mischlinge oder Kreuzungen aus den oben genannten Rassen. Sie werden dabei in bestimmte Kategorien unterteilt. Zu den Listenhunden gehören zudem auch Hunde, denen du vermutlich keine Gefährlichkeit unterstellen würdest wie beispielsweise dem Deutschen Schäferhund. Dementsprechend gering sind auch die Auflagen. Diese Restriktionen sind nicht in jedem Kanton identisch. Hole dir daher am besten vorab eine Auskunft ein.

In welchen Kantonen dürfen Kampfhunde auch ohne Liste geführt werden?

Die meisten Kantone verfügen über eine Rasseliste, die das Führen von Kampfhunden entweder verbietet oder nur unter Auflagen gestatten. Es gibt jedoch auch Kantone, in denen es keine Rasseliste gibt. Dazu gehören:

  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Bern
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schwyz
  • St. Gallen
  • Uri
  • Zug

In Bern dürfen Hundebesitzer maximal drei Hunde zeitgleich ausführen. In einigen Kantonen sind Kampfhunderassen generell verboten. Dort ist zum Beispiel der Erwerb, die Haltung und Einfuhr von American Pitbull Terriern und American Staffordshire Terrier nicht gestattet. Dasselbe gilt für die Kantone Wallis und Genf. Die Ansichten der Behörden gehen zum Teil weit auseinander. Während in Zürich selbst die Anschaffung des Bandogs nicht möglich ist, unterliegt die Rasse in allen anderen Kantonen keiner Auflage. Ist der Erwerb der jeweiligen Rasse verboten, schliesst dies automatisch die Zucht mit ein. Eine Bewilligung ist von vorhinein ausgeschlossen.

Dürfen Menschen mit Kindern Kampfhunde führen?

Ein generelles Verbot für Eltern, einen Kampfhund zu führen, gibt es nicht. Allerdings befinden sich Menschen in der Pflicht, auf den Hund und die Sprösslinge aufzupassen und ein angemessenes Verhalten an den Tag zu legen. Es bietet sich zudem an, eine Hundeschule zu besuchen, um dich vor allen Eventualitäten zu schützen. Eine Hundeschule kann für dich auch dann sinnvoll sein, wenn dein Kanton einen Wesenstest verlangt. Hier wird nämlich unter anderem der Kontakt zum Menschen bewertet. Ein Wesenstest verlangt in der Regel nach folgenden Informationen:

  • Wie wird der Hund gehalten? Lebt er im Zwinger oder in der Wohnung?
  • Zu welchem Zweck wurde der Hund angeschafft, als Wachhund oder als Familienhund?
  • Wie verhält sich der Hund gegenüber anderen Hunden und Tieren?

Der praktische Test besteht dann unter anderem aus:

  • einem Test auf Beruhigungsmittel und Krankheiten
  • einer Dokumentation des kompletten Tests auf Video
  • einem zweimaligen Durchlaufen der Testaufgaben
  • der Mitwirkung eines Arztes, der den Hund aufmerksam beobachtet
  • einer Auswertung aller Teststationen, die auch vor Gericht standhält

Welche Voraussetzungen sind an die Haltung eines Kampfhundes geknüpft?

Um einen Kampfhund oder einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential halten zu dürfen, musst du bestimmte Bedingungen erfüllen, die von Kanton zu Kanton variieren. Allerdings sind die nachfolgenden Voraussetzungen, die der Hundehalter erfüllen sollte, allgemein gültig:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • keine Vorstrafen, die einen fragwürdigen Umgang mit einem Hund beinhalten
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
  • Kenntnisse der Kynologie (Kenntnisse von der Haltung von Hunden)
  • Darlegung der finanziellen Verhältnisse, um eine artgerechte Haltung gewährleisten zu können

Welche Auflagen gibt es bei der Haltung von Kampfhunden?

Die Auflagen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Bei den als Kampfhunde bekannten Hunderassen ist eine Einwilligung des Kantons nötig.

Welche Vorteile bietet eine Hundeschule?

Eine Hundeschule ist oftmals sinnvoll, um einen Hund richtig zu führen. Die Hundeschule bietet viele Vorteile für den Besitzer. So lässt sich zum Beispiel das Hund-Mensch-Verhältnis stärken. Der Hund schöpft Vertrauen, wodurch die Erziehung des Tieres in der Regel besser gelingt. Allerdings ist niemand dazu verpflichtet, eine Hundeschule zu besuchen. Ab 2008 war der Hundeführerschein Pflicht in der Schweiz. Im Jahr 2016 sorgte das Parlament für eine Abschaffung der Verordnung.

Finde ich Kampfhunderassen im Tierheim?

Es gibt diverse Vermittlungsstellen in der Schweiz, die Listenhunde an geeignete Menschen vermitteln. Die Halter sind dabei ebenfalls an Pflichten gebunden, die der jeweilige Kanton festlegt. Zudem solltest du darauf achten, dass du den Hund auch in deinen Kanton einführen darfst. Du solltest dir zudem über die Kosten im Klaren sein, die entstehen, sobald du den Hund dein Eigen nennst.

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