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Eine sogenannte Rasseliste beinhaltet alle Hunde, die als potentiell gefährlich gelten. Dabei umfasst die Liste vor allem Hunderassen, die durch Aggressivität und Gefährlichkeit aufgefallen sind. Die Verordnung gilt seit 2013, nachdem mehrere Vorfälle mit Hunden registriert wurden. Auf der Rasseliste stehen zum Beispiel folgende Kampfhunderassen:
Als Listenhunde gelten auch Mischlinge oder Kreuzungen aus den oben genannten Rassen. Sie werden dabei in bestimmte Kategorien unterteilt. Zu den Listenhunden gehören zudem auch Hunde, denen du vermutlich keine Gefährlichkeit unterstellen würdest wie beispielsweise dem Deutschen Schäferhund. Dementsprechend gering sind auch die Auflagen. Diese Restriktionen sind nicht in jedem Kanton identisch. Hole dir daher am besten vorab eine Auskunft ein.
Die meisten Kantone verfügen über eine Rasseliste, die das Führen von Kampfhunden entweder verbietet oder nur unter Auflagen gestatten. Es gibt jedoch auch Kantone, in denen es keine Rasseliste gibt. Dazu gehören:
In Bern dürfen Hundebesitzer maximal drei Hunde zeitgleich ausführen. In einigen Kantonen sind Kampfhunderassen generell verboten. Dort ist zum Beispiel der Erwerb, die Haltung und Einfuhr von American Pitbull Terriern und American Staffordshire Terrier nicht gestattet. Dasselbe gilt für die Kantone Wallis und Genf. Die Ansichten der Behörden gehen zum Teil weit auseinander. Während in Zürich selbst die Anschaffung des Bandogs nicht möglich ist, unterliegt die Rasse in allen anderen Kantonen keiner Auflage. Ist der Erwerb der jeweiligen Rasse verboten, schliesst dies automatisch die Zucht mit ein. Eine Bewilligung ist von vorhinein ausgeschlossen.
Ein generelles Verbot für Eltern, einen Kampfhund zu führen, gibt es nicht. Allerdings befinden sich Menschen in der Pflicht, auf den Hund und die Sprösslinge aufzupassen und ein angemessenes Verhalten an den Tag zu legen. Es bietet sich zudem an, eine Hundeschule zu besuchen, um dich vor allen Eventualitäten zu schützen. Eine Hundeschule kann für dich auch dann sinnvoll sein, wenn dein Kanton einen Wesenstest verlangt. Hier wird nämlich unter anderem der Kontakt zum Menschen bewertet. Ein Wesenstest verlangt in der Regel nach folgenden Informationen:
Der praktische Test besteht dann unter anderem aus:
Um einen Kampfhund oder einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential halten zu dürfen, musst du bestimmte Bedingungen erfüllen, die von Kanton zu Kanton variieren. Allerdings sind die nachfolgenden Voraussetzungen, die der Hundehalter erfüllen sollte, allgemein gültig:
Die Auflagen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Bei den als Kampfhunde bekannten Hunderassen ist eine Einwilligung des Kantons nötig.
Eine Hundeschule ist oftmals sinnvoll, um einen Hund richtig zu führen. Die Hundeschule bietet viele Vorteile für den Besitzer. So lässt sich zum Beispiel das Hund-Mensch-Verhältnis stärken. Der Hund schöpft Vertrauen, wodurch die Erziehung des Tieres in der Regel besser gelingt. Allerdings ist niemand dazu verpflichtet, eine Hundeschule zu besuchen. Ab 2008 war der Hundeführerschein Pflicht in der Schweiz. Im Jahr 2016 sorgte das Parlament für eine Abschaffung der Verordnung.
Es gibt diverse Vermittlungsstellen in der Schweiz, die Listenhunde an geeignete Menschen vermitteln. Die Halter sind dabei ebenfalls an Pflichten gebunden, die der jeweilige Kanton festlegt. Zudem solltest du darauf achten, dass du den Hund auch in deinen Kanton einführen darfst. Du solltest dir zudem über die Kosten im Klaren sein, die entstehen, sobald du den Hund dein Eigen nennst.
Das Leben mit einem Vierbeiner ist für viele Menschen ein absolutes Muss. Doch spätestens, wenn du die einen Hund zugelegt hast, wird dir deutlich, dass er nicht nur in der Anschaffung einiges an Geld kostet, sondern auch in seinem täglichen Unterhalt. Dabei gilt natürlich: Verschiedene Haustiere haben ganz unterschiedliche Bedürfnisse, sodass ein Überblick über mögliche Kosten immer nur für eine Tierart gültig ist. Wie die Hundehaltung und deren Kosten in der Schweiz aussehen und was dabei auf dich zukommt, erfährst du in diesem FAQ.
Gesunde Hunde rennen mit ihrem Herrchen um die Wette, sie haben Spass an Bewegungen und sind gerne aktiv. Es entspricht ihrem natürlichen Temperament, sich in der freien Natur bei jedem Wetter zu bewegen. Das setzt allerdings voraus, dass das Tier Freude an körperlichen Aktivitäten hat und rundherum gesund ist. Schmerzen an Knochen, Gelenken und Sehnen hingegen können den Spass an jeglicher Art von Bewegung schnell vergessen lassen. Wenn jeder Schritt zur Qual wird, hilft häufig nur ein Hundephysiotherapeut. Er ist dein Ansprechpartner für eine Behandlung bei Schmerzen im Bewegungsapparat.
Zecken sind Parasiten, deren Wirte grundsätzlich Wirbeltiere sind. Deswegen befallen sie nicht nur Hunde, sondern auch Menschen oder Pferde, um deren Blut zu saugen. Tatsächlich tun sie das mit einem winzigen Rüssel. Der umgangssprachliche „Zeckenbiss“ ist daher in Wirklichkeit ein Zeckenstich. Hundehalter reagieren auf Zecken sehr unterschiedlich. Die einen finden es überhaupt nicht schlimm, Zecken mit den blossen Fingern zu entfernen, während die anderen sich bei dem Gedanken daran schon ekeln und Zecken nur mit speziellen Werkzeugen greifen wollen. Die richtige Methode ist immer die, die gut funktioniert. Wie du beim Hund Zecken entfernen kannst, erklären wir dir hier.